Allegemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – PROXIFUEL (B2B & B2C)
V. 2025
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren (und/oder die Erbringung von Dienstleistungen) durch ProxiFuel SA, mit Geschäftssitz in 1000 Brüssel, Boulevard Anspach 1 Kasten 2, eingetragen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (BCE/KBO) unter der Registrierungsnummer 0407.234.704 (nachstehend „Verkäufer“) an gewerbliche Käufer und Verbraucher (nachstehend „Käufer“).
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer unwesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf der Verkäufer den Käufer durch einen einfachen Hinweis bei der Rechnungsstellung darüber informieren. Die jeweils neueste Fassung wird der Rechnung beigefügt. Im Falle einer Neufassung, die wesentliche Änderungen enthält, werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten vollständig per Post oder E-Mail übermittelt. Erhebt der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung der überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Einwände, so gilt dies als sein vorbehaltloses Einverständnis. Im Falle eines Einwandes werden die beiden Parteien dann aufeinander zugehen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die Annahme oder Bezahlung einer Rechnung gilt als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
- Bestellungen werden entgegengenommen und Angebote werden gemacht, sofern die Waren/Dienstleistungen, Transportmittel und Verpackungen verfügbar sind. Bei Verfügbarkeit werden die Waren zu dem am Tag der Lieferung geltenden höchstzulässigen Preis in Rechnung gestellt, mit Ausnahme von Waren, die über die Seiten be, www.proxifuel-pro.be und www.proxifuel.bebestellt wurden, die zu dem bei der Bestellung vereinbarten Preis in Rechnung gestellt werden. Jede Abweichung von dieser Klausel wird nur als Vorsichtsmaßnahme gewährt und stellt in keinem Fall eine Novation dar.
- Der Käufer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität und Sicherheit der Waren nicht zu beeinträchtigen, und hat die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten, insbesondere was die steuerlichen Vorschriften angeht. Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass diese Verpflichtungen von allen Dritten, die Zugang zu der Ware haben, einschließlich Unterkäufern, eingehalten werden.
Im Falle eines begründeten Verdachts, dass diese Bestimmungen nicht beachtet werden, und da der Verkäufer im letzteren Fall von den zuständigen Behörden angehalten werden könnte, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag für den Käufer entschädigungslos zu kündigen, wobei die Schadensersatzansprüche des Verkäufers unberührt bleiben. - Der Käufer wird dafür sorgen, dass er über Lagereinrichtungen verfügt, die sich in gutem Zustand befinden und den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entsprechen. Er wird alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um einen reibungslosen Ablauf der Lieferung zu ermöglichen. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, die gelieferte Menge aus Sicherheitsgründen zu begrenzen. Wenn der Käufer die zu liefernden Liter selbst angegeben hat, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Überfüllung. Kommt es bei der Lieferung zu einem Zwischenfall, muss der Käufer unverzüglich den Fahrer sowie den Verkäufer in Kenntnis setzen.
- Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Waren der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Zubereitungen) entsprechen, die am Tag der Lieferung gültig ist, sowie den Zwecken, die in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) aufgeführt sind. Die SDB sind verfügbar unter http://sdstotalms.total.com. Die Vorgehensweise auf der Website ist wie folgt: Eingabe des Warennamens, Eingabe des Landes (Belgien) und dann auf Suchen klicken.
Der Käufer verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und sie an seine Mitarbeiter und eventuelle Unterkäufer weiterzugeben. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die daraus ergeben, dass der Käufer nicht ausreichend über die SDB-Inhalte informiert ist, nachgeschaltete Benutzer die SDB-Inhalte nicht einhalten oder die Waren auf eine Art und Weise genutzt werden, die in den SDB nicht berücksichtigt wurde oder von der durch den Verkäufer abgeraten wurde.
Die vertraglich vereinbarte Qualität der gelieferten Waren wird ausschließlich durch die vom Verkäufer erstellten Spezifikationen definiert. Die identifizierten Verwendungen im Sinne der REACH-Verordnung stellen für sich genommen keine Vereinbarung zwischen den Parteien über die Qualität der Waren oder über eine bestimmte Verwendung der Waren dar.
- Der Verkäufer hat das Recht, seine Lieferungen in den folgenden Fällen auszusetzen oder zu beschränken, wenn ein Fall höherer Gewalt, ein unvorhersehbares Ereignis oder ein anderer Umstand eintritt, der die Möglichkeiten des Verkäufers einschränken, die Waren zu kaufen, zu transportieren, einzuführen, zu entladen oder zu vertreiben. Als höhere Gewalt gelten, unter anderem, zusätzlich zu den Fällen, die von der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung als solche anerkannt werden und ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, die folgenden Fälle: Krieg, Aufruhr, Streik, Pandemie, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Blockade, Unfälle jeglicher Art, die sich auch unterwegs ereignen, Mangel an Verpackung oder Transportmitteln, Mangel an Produkten oder Rohstoffen, Beschränkungen aller Art in den Erzeuger- oder Verbraucherländern.
- Im Falle einer Erhöhung der Löhne, Steuern, Zölle, Abgaben, Transport- oder Versicherungskosten, einer Erhöhung der für die Warenproduktion notwendigen Rohstoffe und aller anderen Gründe, die den Selbstkostenpreis der Ware beeinflussen können, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den im Vertrag festgelegten Preis proportional zu erhöhen.
- Im Falle einer Störung des Marktes für Erdölprodukte aufgrund einer Entscheidung einer Behörde oder aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses kann der Verkäufer die Erfüllung seiner Verpflichtungen zeitweilig aussetzen.
- Der Käufer hat das Recht, den Vertrag für den Verkäufer entschädigungslos zu kündigen, wenn die Anwendung dieser Bestimmung länger als sechs Monate ab dem Beginn der Aussetzung oder Einschränkung dauert. In Fällen, in denen der Käufer eine Exklusivitätsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer hat, wird die Frist von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt.
- Alle Verkäufe werden in bar getätigt. Jede andere akzeptierte Zahlungsweise bewirkt keine Novation. Rechnungen sind an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum fällig. Fällt das Fälligkeitsdatum einer Rechnung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so ist diese Rechnung am vorhergehenden Werktag fällig. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren gilt die Rechnung als Vorabankündigung der Abbuchung, die an dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgt, wobei die Frist für die Vorabankündigung auf mindestens 5 Tage verkürzt wird. Der Käufer muss die korrekte Anwendung von Tarifen oder Rabatten überprüfen, bevor er eine Rechnung bezahlt Einwände, die nach der Bezahlung der Rechnung erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Steuern oder Abgaben jeglicher Art, die von der belgischen Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde festgelegt wurden oder festzulegen sind, gehen zu Lasten des Käufers.
- Im Falle eines gewerblichen Käufers oder einer Firma
Bei Fälligkeit unbezahlte Rechnung werden auf jede von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung erhoben, wobei jeder angefangene Monat vollständig geschuldet wird.
Die auch nur teilweise Nichtzahlung einer Rechnung oder eines Wechsels am Fälligkeitstag führt zum Verfall der gewährten Frist für alle erfolgten Lieferungen und macht die Offenstände des Debitorenkontos und der akzeptierten, noch nicht fälligen Wechsel sofort fällig. Darüber hinaus räumt er dem Verkäufer das Recht ein, den Vertrag oder gegebenenfalls laufende Bestellungen für noch ausstehende Lieferungen durch Mitteilung per Einschreiben zu kündigen.
Außerdem wird jede Rechnung, die unbezahlt bleibt, nachdem dem Käufer eine erste schriftliche Mahnung zugesandt wurde, automatisch um 9 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50 € als pauschale und nicht reduzierbare Strafzahlung, um den Schaden zu beheben, der dem Verkäufer bei der Verwaltung und Organisation seines Unternehmens entstanden ist.
Im Falle der ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Rechts des Käufers auf Rückerstattung nach den Artikeln VII.37 und VII.38 des belgischen WGB über Zahlungsdienste hat der Verkäufer das Recht, – zusätzlich zu dem oben für den Fall der verspäteten Zahlung vorgesehenen Schadensersatz – die Erstattung aller Kosten zu verlangen, die ihm infolge der unberechtigten Inanspruchnahme des vom Käufer ausgeübten Erstattungsrechts entstanden sind. - Im Falle eines Käufers, der ein Endverbraucher ist (Privatperson):
Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag wird eine erste Mahnung verschickt, die keine Kosten verursacht.
Die Nichtzahlung des geschuldeten Betrags innerhalb von 14 Tagen nach dem dritten Werktag des Versands führt von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung zur Berechnung von Verzugszinsen, die gemäß dem Leitzins berechnet werden. In diesem Fall werden auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des um acht Prozentpunkte erhöhten Leitzinses gemäß Artikel 5, Absatz 2 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erhoben. Dieser Zins variiert halbjährlich.
Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird eine Pauschalentschädigung gefordert, die wie folgt berechnet wird:- Bei einem ausstehenden Betrag von bis zu 150 € beträgt die Pauschale 20 €
- Bei einem ausstehenden Betrag zwischen 150,01 und 500 € beträgt die Pauschale 30 € plus 10 % des ausstehenden Betrags.
- Bei einem ausstehenden Betrag von mehr als 500 € beträgt die Pauschale 65 € plus 5 % des ausstehenden Betrags für die Tranche über 500 € bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 €
Was die Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen betrifft, führt die Nichtzahlung von drei unbezahlten Raten zur kostenfreien Versendung von Mahnungen, begrenzt auf drei unbezahlte Raten pro Kalenderjahr. Ab der 4. Mahnung werden Gebühren in Höhe von 7,50 € zuzüglich der Versandkosten berechnet.
- Die mit den Waren verbundenen Risiken gehen spätestens mit der Lieferung auf den Käufer über. Abweichend von Artikel 5.79 des belgischen Zivilgesetzbuches bleiben die Waren jedoch bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises, eventueller Verzugszinsen und anderer vom Käufer geschuldeter Entschädigungen das alleinige Eigentum des Verkäufers.
Im Falle eines Weiterverkaufs der Waren an einen Dritten vor der vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer verpflichtet sich dieser, den Dritten über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu informieren und den Verkäufer von der Abtretung zu benachrichtigen, damit dieser seine Rechte wahren und gegebenenfalls gegenüber dem Dritten einen Anspruch auf den Weiterverkaufspreis geltend machen kann. - Der Verkäufer verpflichtet sich, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Waren innerhalb der vereinbarten Frist geliefert werden. Im Fall von Verspätungen bei der Lieferung und unter der Bedingung, dass (i) der Käufer dem Verkäufer eine schriftliche Nachricht zukommen lässt und dass die Ware nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt dieser Nachricht durch den Verkäufer zugestellt wird und dass (ii) die Verzögerung ausschließlich dem Verkäufer angelastet werden kann, hat der Käufer das Recht, pro Verzögerungstag eine Pauschalentschädigung von 0,5 % des Gesamtbetrags der Bestellung bei einem Höchstbetrag von 15 % des Bestellgesamtbetrags zusätzlich in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Bestellung über die Websites mazoutonline.be, www.proxifuel-pro.be und www.proxifuel.be bei dem Verkäufer hat der Kunde im Zusammenhang mit der Lieferung von Heizöl kein Rücktrittsrecht.
- Im Rahmen der Lieferung von Pellets in Säcken hat der Kunde ein 14 -tägiges Rücktrittsrecht. Der Kunde verliert dieses Rücktrittsrecht, sobald der Pelletsack geöffnet oder beschädigt wird. Das Rücktrittsrecht wird durch das Senden einer E-Mail an die Adresse: info@proxifuel.be ausgeübt
- Die Kontrolle der Waren sowie der Qualität erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung eine Beschwerde einreicht, wird davon ausgegangen, dass er die Ware akzeptiert.
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- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder wirtschaftliche Schäden, außer im Falle von Tod oder Körperverletzung, die durch sein Verschulden verursacht wurden, im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt unter anderem für Zeitverlust, finanziellen Verlust, Verlust von Daten, Verlust von Kunden, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder entgangenen Gewinn, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung, der Nutzung oder dem Verkauf der Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer ergeben. Diesbezüglich stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei.
Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Gesamthaftung des Verkäufers, unabhängig von der Art des Anspruchs (vertraglich, außervertraglich, einschließlich im Falle eines Verschuldens), in keinem Fall den Gesamtbetrag übersteigen, den der Käufer dem Verkäufer für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen gezahlt hat. - Unbeschadet der wesentlichen Vertragspflichten haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder wirtschaftliche Schäden, die durch Handlungen von Personen entstehen, für die er verantwortlich ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Hilfspersonen.
- Die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch den Verkäufer kann nur die Grundlage für eine Klage auf vertragliche Haftung gegen den Verkäufer in den strengen Grenzen bilden, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, jedoch unter keinen Umständen die Grundlage für eine Haftungsklage, einschließlich der außervertraglichen Haftung, gegen einen Hilfsperson des Verkäufers, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, ein Mitarbeiter, ein selbstständiger Dienstleister natürliche Person, ein selbstständiger Dienstleister juristische Person oder ein Administrator.
- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder wirtschaftliche Schäden, außer im Falle von Tod oder Körperverletzung, die durch sein Verschulden verursacht wurden, im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt unter anderem für Zeitverlust, finanziellen Verlust, Verlust von Daten, Verlust von Kunden, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder entgangenen Gewinn, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung, der Nutzung oder dem Verkauf der Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer ergeben. Diesbezüglich stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Gemäß den geltenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere der Verordnung Nr. 2016/679 (DSGVO) (nachstehend „Geltenden Vorschriften“) verarbeitet der Verkäufer als für die Verarbeitung Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Abwicklung von Bestellungen und Lieferungen, der Verwaltung Ihres Kundenkontos, der Rechnungsstellung und der Zahlungen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen beruht auf der Erfüllung des Vertrags oder auf einem berechtigten Interesse des Verkäufers (z. B. im Rahmen seiner Sicherheitspolitik). Die Empfänger der Daten sind der Verkäufer und die Unternehmen, die zum Zweck der Auftragserteilung oder Vertragserfüllung eingeschaltet werden. Die personenbezogenen Daten sind dem Gebrauch des Verkäufers vorbehalten und können nur an TotalEnergies-Gesellschaften oder an Dienstleister weitergegeben werden, die an der Ausführung der Bestellung oder des Vertrags beteiligt sind. Diese Daten werden vom Verkäufer während der gesamten Laufzeit des Vertrags und fünf Jahre nach Ablauf des Vertrags gespeichert, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen. Gemäß den Geltenden Vorschriften haben der Kunde und ggf. die betroffenen natürlichen Personen ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit der sie betreffenden namentlichen Informationen. Diese Rechte können gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden, entweder per Post: ProxiFuel, Legal - Data Protection Officer, Boulevard Anspach 1/Box 2 - 1000 Brüssel, oder per E-Mail: personaldata@proxifuel.be. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung die Sie unter https://www.proxifuel.be/fr/confidentialite/ einsehen können. Der Käufer verpflichtet sich, die betroffenen natürlichen Personen über alle diese Bestimmungen zu informieren. Jede natürliche Person hat außerdem das Recht, bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen, entweder per Post an Datenschutzbehörde, rue de la Presse 35 - 1000 Brüssel oder per E-Mail: contact@apd-gba.be.
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- Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet der Begriff „Sanktionsvorschriften“ jedes Gesetz, jede Vorschrift, jedes Embargo oder jede andere restriktive Maßnahme (wirtschaftlicher, finanzieller, handelspolitischer Art etc. ) in Bezug auf Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollen, die auf die Parteien anwendbar sind und die von einer der zuständigen Behörden, die für die Parteien und das/die Ware(n) (oder die Dienstleistungen) zuständig sind, einschließlich der Europäischen Union, Frankreichs, Belgiens, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika (nachstehend „Zuständigen Behörden“), erlassen, verwaltet, auferlegt, umgesetzt und/oder punktuell angewendet werden.
- Dieser Vertrag muss von den Parteien in Übereinstimmung mit den für die Parteien und die Waren (oder Dienstleistungen) geltenden Sanktionsvorschriften, wie oben definiert, erfüllt werden. Falls eine der Parteien aufgrund eines Konflikts zwischen den anwendbaren Gesetzen nicht in der Lage ist, diesen Vertrag zu erfüllen, gelten die in Absatz 8 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen.
- Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer gekauften Waren weder direkt noch indirekt zu vertreiben, zu verkaufen, zu liefern, auszuführen, wiederauszuführen., oder anderweitig zu übertragen, wenn dies gegen die Sanktionsvorschriften verstößt.
- Darüber hinaus verpflichtet sich und garantiert der Käufer, dass er die vom Verkäufer gekauften Waren weder direkt noch indirekt in Russland und/oder Weißrussland und/oder zur Verwendung in Russland und/oder Weißrussland sowie in jedem Land, das von den Zuständigen Behörden Beschränkungen unterliegt, vertreiben, verkaufen, liefern, ausführen oder wiederausführen und/oder anderweitig übertragen wird.
- Der Käufer verpflichtet sich, angemessene Verfahren einzurichten, um die Sanktionsvorschriften einzuhalten und mögliche nicht-konforme Aktivitäten von Dritten, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, und diese Verfahren auf Transaktionen anzuwenden, die die vom Verkäufer gekauften Waren betreffen.
- Im Falle eines Verstoßes des Käufers gegen die Absätze 2, 3, 4 oder 5 dieses Artikels ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages auszusetzen und/oder diesen Vertrag zu kündigen. In diesem Fall kann der Käufer keinerlei Ausgleichsanspruch gemäß diesem Vertrag geltend machen.
- Während der gesamten Vertragserfüllung verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich alle Informationen zur Kenntnis zu bringen, die sich auf die in den Absätzen 2, 3, 4 und 5 dieses Artikels genannten Erklärungen oder Verpflichtungen auswirken könnten, einschließlich Informationen über Aktivitäten Dritter, die gegen die genannten Absätze verstoßen könnten. Der Käufer stellt dem Verkäufer die Informationen über die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den Absätzen 2, 3, 4 und 5 dieses Artikels innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Anforderung dieser Informationen durch den Verkäufer zur Verfügung.
- Keine Partei ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn diese Erfüllung einen Verstoß gegen die Sanktionsvorschriften darstellt oder darstellen könnte, mit den Sanktionsvorschriften unvereinbar ist oder diese Partei (nachstehenden „Betroffene Partei“) einer Verurteilung nach den Sanktionsvorschriften aussetzt. In diesem Fall muss die Betroffene Partei der anderen Partei so schnell wie möglich schriftlich mitteilen, dass sie nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen. Die Betroffene Partei hat die Wahl, entweder (i) die Erfüllung der betroffenen vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, bis sie in der Lage ist, ihre Verpflichtungen wieder rechtmäßig zu erfüllen, oder (ii) den Vertrag zu kündigen, wenn die Betroffene Partei nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen rechtmäßig zu erfüllen, ohne dass sich die andere Partei auf etwaige Ausgleichsansprüche gemäß diesem Vertrag geltend machen kann.
- Die Parteien garantieren und verpflichten sich gegenüber der anderen Partei gemäß den Bedingungen des Vertrags, dass sie alle Gesetze, Verordnungen, Regeln, Erlasse und/oder offiziellen Anordnungen von Regierungsbehörden, die auf die durch diesen Vertrag geregelten Aktivitäten anwendbar sind, bezüglich der Bekämpfung von Korruption oder Geldwäsche sowie alle anderen Anti-Korruptionsgesetze, die anderweitig auf die Parteien anwendbar sind, einhalten und dass sie keine Handlungen vornehmen, die aufgrund solcher Gesetze, Verordnungen, Regeln oder Anforderungen mit Bußgeldern oder Strafen belegt werden können. Die Parteien erklären, garantieren und verpflichten sich gegenüber der anderen Partei, dass sie weder direkt noch indirekt die folgenden Handlungen vornehmen werden: Zahlung, Angebot, Gewährung oder Versprechen der Zahlung oder Genehmigung der Zahlung von Geld oder anderen Wertgegenständen an: (i) einem Regierungsvertreter, einem Beamten oder Angestellten einer Regierung oder einer Abteilung, Regierungsbehörde; (ii) einem Beamten oder Angestellten einer internationalen öffentlichen Organisation; (iii) einer Person, die in offizieller Funktion für eine Regierung oder eine Abteilung, Regierungsbehörde oder eine internationale öffentliche Organisation handelt; (iv) eine politische Partei oder ein Funktionär (Beamter) einer solchen Partei oder ein Kandidat einer solchen politischen Partei; (v) ein Direktor, Beamter, Angestellter oder Vertreter eines tatsächlichen oder potenziellen Vertragspartners, Lieferanten oder Kunden einer der Parteien; (vi) eine Person, sei es eine natürliche oder juristische Person, die von den oben genannten Personen oder Organisationen geleitet oder angewiesen wird.
Alle Zahlungen, die von einer Partei an die andere geleistet werden, müssen in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen des Vertrags oder der Rechnung erfolgen, je nachdem, was zutrifft.
Unbeschadet der Rechte und sonstigen Rechtsmittel, die den Parteien nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht oder nach den Bestimmungen des Vertrags zustehen, kann jede Partei den Vertrag entweder (1) aussetzen oder (2) mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei sie die andere Partei jederzeit schriftlich darüber in Kenntnis setzen muss, wenn die andere Partei nach ihrem vernünftigen Ermessen mit einer der unter diesem Artikel eingegangenen Verpflichtungen in Verzug ist. - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages für null und ungültig erklärt werden, gelten sie als ungeschrieben, ohne die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Vertrags zu berühren. so weit wie möglich so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. Soweit möglich, wird die für ungültig erklärte Klausel durch eine Klausel ersetzt, deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechen.
- Die Erteilung eines Auftrags durch den Käufer oder der Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien gilt als vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und impliziert, dass der Käufer vollständig auf die Anwendung seiner eigenen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen verzichtet. Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgewichen werden.
- Vorbehaltlich des Artikels 17 zu den Sanktionsvorschriften, unterliegt der Verkauf dem belgischen Recht. Alle Streitigkeiten jeglicher Art unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Brüssel. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Verkäufer und einem Verbraucher im Sinne von Buch VI - Marktpraktiken und Verbraucherschutz des belgischen WGB, kann der Verkäufer jedoch nur vor den Gerichten in Brüssel verklagt werden. Der Verbraucher kann nach Wahl des Verkäufers vor einem der in Art. 624, 1°, 2° und 4° des belgischen Gerichtsgesetzbuchs bezeichneten Richter verklagt werden.